Der Schweizer Bundesrat hat am 18. November 2015 neue Meldepflichten für in Zolllagern gelagerte Waren wie Gold, Silber und andere Edelmetalle beschlossen, die ab 1. Januar 2016 gelten. Dabei muss in Zukunft der Eigentümer der gelagerten Waren an die Eidgenössische Zollverwaltung übermittelt werden. Bislang reichte es aus, wenn der Lagerist seinen Namen und seine Adresse angab.
Betroffen sind alle Zollfreilager und Offenen Zolllager der Schweiz.
Nicht von dieser Meldepflicht betroffen sind alle Inlandlager, wie SchlieÃfächer bei Banken oder bankenunabhängige private SchlieÃfÃ...
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